Wichtig: Ab sofort können Sie Ihr Kind über den Schulmanager nur noch vor Beginn der ersten Stunde (bis 7:45 Uhr) krankmelden.
Nach 7:45 Uhr schicken Sie bitte der Klassenleitung eine Nachricht über den Schulmanager, dass Ihr Kind krank ist.
Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Tag der Abwesenheit online über den
SchulmanagerOnline
krank – spätestens bis 7:45 Uhr.
Bitte sehen Sie davon ab, Ihr Kind telefonisch über das Sekretariat krankzumelden – dies bitte nur in Ausnahmefällen. Danke.
Wenn sich Ihr Kind im Laufe des Unterrichtstages unwohl fühlt:
Ihr Kind erhält in der Regel einen Entlasszettel und Sie werden telefonisch informiert.
Den Entlasszettel geben Sie Ihrem Kind bitte unterschrieben beim nächsten Schulbesuch wieder mit.
Wenn Ihr Kind z. B. in der Mittagspause nach Hause kommt und danach nicht mehr zum Nachmittagsunterricht erscheinen kann:
Bitte schicken Sie der Klassenleitungund der Fachlehrkraft eine Nachricht über den Schulmanager, dass Ihr Kind krank ist.
Eine unterschriebene schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist nach Aufforderung unverzüglich nachzureichen.
Diese können Sie – falls verfügbar – bei der Krankmeldung im Schulmanager auch vorausgefüllt ausdrucken.
Eine E-Mail ersetzt die schriftliche Entschuldigung nicht.
Eine Entschuldigung ist nur über die oben beschriebene Vorgehensweise bzw. in schriftlicher Form möglich.
Zusätzlich können Sie eine schriftliche Entschuldigung nachträglich bis spätestens zum 3. Tag nachreichen.
Entschuldigungsformular
Handlungsanleitung bei Schulversäumnissen
Beurlaubung oder Entschuldigung?
Alle Fehlzeiten, von denen Sie vorher wissen, gelten als Beurlaubungen.
Dazu gehören z. B. Arzttermine, Fahrprüfungen usw.
Beurlaubungen müssen vorab beantragt werden – entweder über den Schulmanager bei der Klassenleitung oder per Antragsformular bei der Schule.
Jeder Antrag kann abgelehnt werden.
Beurlaubungsanträge sind in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich an die Klassen- bzw. Schulleitung zu richten.
Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot.
Antrag auf Beurlaubung
Kontakt zu unserem Schulsozialarbeiter Herrn Ludwig Filter:
filter.l@jugendhilfe-hochdorf.dePersönliche Sprechstunde: nach Terminvereinbarung möglich
Kontaktherstellung auch jederzeit über die einzelnen Lehrer möglich