Schulkonferenz

In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler zusammen, um wichtige Entscheidungen für die Schule zu treffen. Seit 1993 hat das Schulgesetz die Konferenz gestärkt und ihre Aufgaben in drei Kategorien eingeteilt: Entscheidungen, Anhörungen und Zustimmungen. Zu den Entscheidungsbereichen zählen die Planung von Schulpartnerschaften, die Festlegung des Unterrichtsbeginns und die Regeln für die Schülermitverantwortung. Bei Anhörungen gibt die Schulkonferenz Stellungnahmen ab, zum Beispiel zu Erziehungsfragen, Schulversuchen und wissenschaftlichen Projekten. Für einige Themen wie die Schulordnung und Grundsätze für Klassenarbeiten ist das Einverständnis der Konferenz erforderlich. Besonders wichtig für die Schüler ist, dass die Schulkonferenz generelle Entscheidungen zur Schülermitverantwortung trifft, etwa zur Unterrichtsbefreiung für Klassensprecher oder zur Teilnahme an Fortbildungen. Der Verbindungslehrer kann dabei als Berater hinzugezogen werden. Die Schulkonferenz ist seit 2014 paritätisch besetzt: Dazu gehören der Schulleiter, der Elternbeiratsvorsitzende, der Schülersprecher, je drei Vertreter der Lehrer, Eltern und Schüler. Die Schülervertreter werden ab der 7. Klasse von den Klassensprechern gewählt.