Elternbeirat
Aufgabe & Funktion
Das Bindeglied zwischen Schule und Eltern ist der Elternbeirat - er bringt Schule und Eltern zusammen und besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen.
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich und ggf. über eine Geschäftsordnung geregelt. Alle Eltern können sich mit ihren Anliegen oder Problemen an den Elternbeirat wenden. Für alle für die Schule bedeutenden Angelegenheiten wirkt der Elternbeirat beratend mit. Die Vertreter der Elternschaft in der Schulkonferenz werden aus dem Elternbeirat entsendet.
Elternvertreter der Klassen und der Elternbeirat können Eltern auch als neutrale Instanz bei Problemen und Konflikten in den Klassen, zwischen Schülern und Schülerinnen oder zwischen Schülern, Schülerinnen und Lehrkräften unterstützen. Durch offene Gespräche können schwierige Situationen geklärt werden. Elternvertreter sind im Amt zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
- die Interessensvertretung der Eltern;
- Gelegenheit zur Information und Aussprache;
- Vertiefung des Vertrauens zwischen Eltern und Lehrkräften;
- Beratung bei Wünschen, Vorschlägen und Anregungen der Eltern;
- Anhörung bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die zum Ausschluss eines Schülers oder einer Schülerin führen können;
Sofern Sie genauere Informationen oder Adressen wünschen, sprechen Sie bitte die jeweiligen Klassenlehrkräfte an.